Finden Sie alle Informationen über den Verein Pfälzischer Pfarrerinnen und Pfarrer und dem Werk gegenseitiger Hilfe.
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Über den Verein Pfälzischer Pfarrerinnen und Pfarrer
Der Verein Pfälzischer Pfarrerinnen und Pfarrer ist der Berufsverband der Geistlichen in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche).
Er setzt sich für die Rechte, Pflichten und Interessen der Pfarrerinnen und Pfarrer ein und vertritt deren Anliegen innerhalb der Kirche und der Öffentlichkeit.
Zugleich fördert der Verein das Wohl der Evangelischen Kirche, nimmt Stellung zu theologischen und gesellschaftlich relevanten Themen und stärkt das Bewusstsein der Zusammengehörigkeit unter den Geistlichen in der Pfalz.
Das Werk Gegenseitiger Hilfe
Der Verein Pfälzischer Pfarrerinnen und Pfarrer ist Träger des Werks Gegenseitiger Hilfe (WGH).
Das Werk ist eine vom Bundesministerium für Gesundheit anerkannte anderweitige Krankenversicherung im Sinne des § 176 SGB V.
Solange diese Anerkennung besteht, gilt das Werk Gegenseitiger Hilfe als Absicherung im Krankheitsfall und ist verpflichtet, Leistungen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V zu erbringen.
Mitglieder haben in diesem Rahmen einen Rechtsanspruch auf Erstattung der beihilfefähigen Kosten, die nicht vollständig durch die Beihilfe in Krankheits- oder Geburtsfällen abgedeckt sind.
In besonderen Notlagen können Mitglieder außerdem finanzielle Unterstützung erhalten. Über solche Hilfen entscheidet der Vorstand; ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Darüber hinaus können – im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten – Studienbeihilfen oder Darlehen gewährt werden. Die Vergabe erfolgt nach Richtlinien des Vorstands.